Der Chaos Computer Club e.V. (www.ccc.de), kurz CCC, hat in einem umfassenden Bericht an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Auswirkungen des so genannten “Hackerparagraphen” untersucht. Der CCC kommt zu dem Ergebnis, dass der § 202c StGB ungeeignet ist und sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwiderläuft.
In einer umfassenden Stellungnahme des CCC und dem zugehörigen Presseartikel macht der CCC “insgesamt deutlich, dass das Ziel des Gesetzgebers verfehlt wurde, eine Verbesserung der IT-Sicherheitslage zu erreichen, indem der Zugang zu Schadsoftware und Angriffswerkzeugen begrenzt wird. Die Kriminalisierung von Softwareherstellern und -benutzern senkt das Sicherheitsniveau in Deutschland. Gleichzeitig folgt daraus ein Standortnachteil für die deutsche Forschung und Wirtschaft.“
“Die Gesetzesänderung bringt keinerlei objektiven Nutzen, aber erhebliche Risiken. Er verstößt dabei gegen verfassungsmäßige Rechte vieler Betroffener, denn er schränkt die Berufsfreiheit sowie die Forschungs- und Pressefreiheit ganz erheblich ein. Um den IT-Standort nicht zu gefährden, muss der § 202c StGB daher schnellstens abgeschafft werden“, fordert CCC-Sprecher Rieger.
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